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IWB 15/2007 S. 1188

Ungarn | Veränderungen in der Einkommensbesteuerung

Die unterste Einkommensgrenze, für die ein Steuersatz von 18 % gilt, wurde am von 1,55 Mio HUF auf 1,7 Mio HUF angehoben. Für höhere Jahreseinkommen gilt unverändert der Satz von 36 %. Steuerliche Begünstigungen bei geistiger Tätigkeit, Erwachsenenbildung, Rechneranschaffung oder Hochschulstipendien, gemeinnützigen Spenden, Lebens- und Rentenversicherung u. a. m. entfielen. Renten sind künftig in die Bemessungsgrundlage für andere Bezüge mit einzubeziehen.

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