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Slowakei | Gesetz über internationale Hilfe und Zusammenarbeit in Steuersachen
Ein entsprechendes, seit dem 1.3.2007 geltendes Gesetz (s. Gesetzblatt der Slowakischen Republik, Nr. 46/2007) legt die Verfahren und Bedingungen fest, gemäß denen das zuständige slowakische Organ im Interesse der Gewährung der richtigen Erhebung und Zahlung von Steuern zwischenstaatliche Amtshilfe und Zusammenarbeit gewährt, anfordert oder annimmt. Spezielle Paragraphen regeln den Informationsaustausch, die Gewährung von Informationen ohne Anforderung, den Umgang mit Informationen und die Bedingungen für eine Ablehnung von Informationen. Die Durchführung der entsprechenden Verfahren und Maßnahmen liegt in der Kompetenz des slowakischen Finanzministeriums, das ein zuständiges Steuerorgan oder Zollorgan mit der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben betrauen kann. Geändert und ergänzt wurden a...