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FG Baden-Württemberg 7.3.2007 13 K 9/07, IWB 15/2007 S. 1183

Einkommensteuer | Depotkosten im Ausland auch bei Steuerhinterziehung als Werbungskosten abzugsfähig

▶ Urteil: An eine ausländische Bank geleistete Zahlungen (Depotkosten) sind auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Kapital im Ausland in der Absicht angelegt wurde, die Einkünfte nicht zu versteuern (EFG 2007, S. 925).

▶ Hinweis: Bei den Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle des FA bei der inländischen Bank der Kl. wurde festgestellt, dass diese bei einer Bank in der Schweiz Kapitalvermögen angelegt hatten. Nach Aufforderung erklärten die Kl. Zinserträge für die Jahre 1993 bis 1999 nach. Bei der Änderung der ESt-Bescheide lehnte das FA die Berücksichtigung der im Ausland angefallenen Aufwendungen der Geldanlage als Werbungskosten ab; sie seien als Kosten der Hinterziehung nicht abzugsfähig. Das FG stellt klar, dass es für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten bei der Erzielung ...BStBl II 1982, S. 37

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