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Rückstellungen für Verpflichtungen aus Dienstjubiläen
I. HGB/EStG
1. Verbindlichkeitscharakter
Die Voraussetzungen für den Bilanzansatz dieser langfristig ausgerichteten Verpflichtungen bestimmen sich nach der ständigen BFH-Rechtsprechung durch die Kriterien für die Verbindlichkeitsrückstellungen:
Vorliegen einer der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit oder
Wahrscheinlichkeit des künftigen (nach dem Bilanzstichtag) Entstehens der rechtlichen Verbindlichkeit mit bestimmter oder unbestimmter Höhe und
wirtschaftliche Verursachung bis zum Bilanzstichtag .
Bei der mit solchen Definitionen notwendig verbundenen Abstraktheit verwundert die weitgehende Übereinstimmung der vergleichbaren Ansatzkriterien in IAS 37.14 nicht.
Bis dahin legt der BFH § 249 Abs. 1 HGB aus, interpretiert also ausschließlich Handelsrecht – so auch im zitierten Urteil. Für die Verpflichtung aus Dienstjubiläen muss er allerdings den Ansatzvorbehalt in § 5 Abs. 4 EStG beachten, den man in der gängigen Formulierung als Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes ansehen kann. Eine solche steuerbilanzielle Sondernorm verdankt letztlich ihr Entstehen immer fiskalpolitischen Nöten. Das war auch der Hintergrund des Steuerreformgesetz...