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PiR Nr. 8 vom Seite 207

Die Einführung der Zinsschrankenregelung und des IFRS-Jahresabschlusses als Grundlage für deutsche Besteuerungszwecke

Dr. Alexandra Coenenberg
Kernaussagen
  • Die Regelung zur Zinsschranke schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen für jede Art der Fremdfinanzierung, insbesondere auch die Bankenfinanzierung, erheblich ein.

  • Der Stpfl. kann sich der Anwendung der Zinsschrankenregelung entziehen, wenn der Schuldzinsenüberhang unter 1,0 Mio € liegt, das Unternehmen nicht zu einem Konzern gehört oder die Eigenkapitalquote des Betriebs gleich oder höher als die des Konzerns ist (sog. „ Escape-Klausel”). Für die Ermittlung der Eigenkapitalquoten sind vorrangig der IFRS-Einzelabschluss und der IFRS-Konzernabschluss heranzuziehen.

  • Aufgrund des erweiterten Konzernbegriffs und der Modifikationen hinsichtlich des Konsolidierungskreises des § 4h Abs. 3 EStG n. F. ist für steuerliche Zwecke ein separater IFRS-Konzernabschluss zu erstellen. Die Probleme, die sich aus der Interpretationsbedürftigkeit der IFRS ergeben, hat der Gesetzgeber bei Einführung der Zinsschrankenregelung und der damit verbundenen Escape-Regel nicht berücksichtigt.

Am hat der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 , das am vom Bundestag beschlossen wurde, zugestimmt. Mit diesem G...

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