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BGH 06.04.2001 V ZR 394/99

Kaufvertragsrecht; | Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (§ 276 BGB)

Verletzt ein Verkäufer seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten dadurch, dass er den Käufer über einen Umstand nicht ordnungsgemäß unterrichtet, der einen Rechtsmangel darstellt, so werden auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nicht durch die Gewährleistungsansprüche wegen des Rechtsmangels ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss kann ausnahmsweise auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet werden, wenn feststeht, dass ohne das schädigende Verhalten ein Vertrag zu anderen, für den Geschädigten günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre. Lässt sich diese Feststellung nicht treffen, so kann der Geschädigte, der an dem Vertrag festhalten will, als Ersatz des negativen Inte...

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