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Einführung der neuen Zinsschranke
Beschränkung des steuerlichen Zinsabzugs ab 2008
Mit der Zustimmung des Bundesrats am nahm das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erwartungsgemäß die letzte Hürde. Von zentraler Bedeutung im umfangreichen Katalog der sog. Gegenfinanzierungsmaßnahmen ist die Einführung einer Zinsschranke.
Hintergrund
Als die „Expertengruppe” um Bundesfinanzminister Steinbrück und den hessischen Ministerpräsidenten Koch im Juli 2006 erste Eckpunkte für die Unternehmensteuerreform vorlegte, sahen diese eine hälftige Hinzurechnung sämtlicher Zinsen über alle Ertragsteuern vor. Die massive Kritik an einer solch umfassenden Zinsbesteuerung führte zum Einlenken: Die endgültigen Eckpunkte im November 2006 beinhalteten erstmals die Einführung einer Zinsschranke, deren grundlegende Konzeption im Gesetzgebungsverfahren beibehalten wurde.
Grundregel
Übersteigen die Zinsaufwendungen die Zinserträge, darf der sog. Zinsaufwandüberhang nach § 4h Abs. 1 EStG im Grundsatz nur noch bis zu 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsergebnis und Abschreibungen (sog. „Steuer-EBITDA”) als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei Körperschaften tritt an die Stelle des steuerlichen Gewinns das zu versteuernde Einkommen vor Verlustverrechnung und Spendenabzug....