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Ausübung des Optionsrechts bei übertragenen Grundstücken durch schlüssiges Verhalten
Bei der Veräußerung verpachteter Gewerbeimmobilien unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor. Die Veräußerung eines von mehreren Mietgrundstücken mit den Mietverträgen stellt regelmäßig die Veräußerung eines gesondert geführten Betriebs (Teilbetriebs) dar. Bei Vorliegen einer Teilbetriebsveräußerung i. S. von § 1 Abs. 1a UStG tritt der Erwerber in die Rechtsstellung des Veräußerers hinsichtlich eines ausgeübten Optionsrechts nach § 9 Abs. 1 UStG ein. Verlangt der Rechtsnachfolger in Kenntnis des Nutzungsvertrags und damit auch in Kenntnis der Optionsausübung die Überweisung des Mietzinses zuzüglich der Umsatzsteuer, ist darin eine Option zur Umsatzsteuerpflicht durch schlüssiges Verhalten zu sehen.