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Besteuerung eines nichtselbständig tätigen Sportlers nach DBA-Türkei
Einkünfte eines Fußballspielers, denen ein Spielervertrag nach den Regeln der Internationalen Föderation des Verbandsfußballs (FIFA) oder der Vereinigung europäischer Fußballverbände (UEFA) oder des Deutschen Fußballbunds (DFB) zugrunde liegt, sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i. S. des Art. 15 Abs. 1 DBA Türkei. Art. 17 Abs. 1 DBA Türkei greift nicht. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die ein in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Sportler in der Türkei erzielt, sind nach Art. 23 Abs. 1a DBA Türkei i. V. mit § 2 AO von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen. Bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens ist nicht nur auf dessen Wortlaut, sondern auch auf den Sinn und Zweck und den systematischen Zusammenhang der auszulegenden Bestimmung abzustellen.