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Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Schätzen Finanzamt und Finanzgericht wegen nicht ordnungsmäßiger Buchführung des Steuerpflichtigen die Besteuerungsgrundlagen, hat der Steuerpflichtige etwaige trotz ausreichender Abschläge verbleibende Ungenauigkeiten der Schätzung hinzunehmen, wenn das ermittelte Ergebnis schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich ist. Eine vom Steuerpflichtigen nachträglich erstellte Buchführung kann die Mängel der Aufzeichnungen nicht heilen, wenn sie nicht zeitnah erstellt wurde. Die Schätzung muss sich daran nicht orientieren. Wegen der Rechtsschutzfunktion des finanzgerichtlichen Verfahrens darf das Gericht die Rechtsposition des Klägers im Vergleich zum Zustand vor Erhebung der Klage durch seine Entscheidung nicht verschlechtern.