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Straßenverkehrsrecht | Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige
Das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen v. ist im BGBl 2007 I S. 1460 veröffentlicht worden. Von der mit dem Gesetz festgesetzten 0,0-Promille-Grenze sind nicht nur Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit, sondern generell junge Fahrer unter 21 Jahren betroffen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1 000 € geahndet werden. Außerdem kann die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu 200 € angeordnet werden. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Für die nicht vom Gesetz erfassten Fahrer verbleibt es bei der allgemeinen Alkoholgrenze von 0,5 Promille.