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Wohnungseigentumsrecht | Voraussetzung eines insolvenzgeschützten Treuhandkontos des Verwalters
Im Falle der Insolvenz des als GmbH organisierten WEG-Verwalters können die hiervon betroffenen Wohnungseigentümer ihre Wohngeld- oder Mietzinszahlungen nur dann noch im Wege eines insolvenzrechtlichen Aussonderungsrechts nach § 47 InsO retten, wenn ihnen der Nachweis gelingt, dass entsprechende Einzahlungen auf ein bei der Bank geführtes (fremdnütziges) Treuhandkonto des Verwalters erfolgt sind (OLG Jena, Beschluss v. - 4 U 851/05, ZMR 2007 S. 486). Entscheidend sind dabei eindeutige Kontoeröffnungsunterlagen sowie Buchungs- und Kontoauszüge darüber, dass kein weiterer Zahlungsverkehr des Verwalters, etwa für eigene Verbindlichkeiten über dieses Konto abgewickelt worden sind. Angesichts dessen empfiehlt sich damit stets ein entsprechendes Konto ausschließlich auf den Namen der Wohnungseigentumsgemei...