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BFH 16.05.2007 I R 14/06, NWB 32/2007 S. 251

Körperschaftsteuer | Ende der Körperschaftsteuerbefreiung mit Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens

Die Körperschaftsteuerbefreiung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, endet, wenn die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit eingestellt und über das Vermögen der Körperschaft das Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies hat der NWB WAAAC-51320 entschieden. – Anmerkung: Damit ist geklärt, dass die Gemeinnützigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mit der Tilgung der durch die gemeinnützige Tätigkeit begründeten Schulden gerechtfertigt werden kann. Offen ließ der BFH, ob steuerfreien Körperschaften ebenso wie eine bereits begünstigte Anlaufphase eine begünstigte Abwicklungsphase zuzubilligen ist. Auf diesem Wege könnte ggf. die Gemeinnützigkeit nach Eintritt der Insolvenz noch aufrecht erhalten wer...

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