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Einkommensteuer | Pflegeaufwendungen bei Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung
Nach dem NWB QAAAC-51322 kann, wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der sog. Pflegestufe 0 vereinbart hat, als außergewöhnliche Belastung abziehen.