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Unternehmensteuerreformgesetz 2008
I. Definition
Der Beitrag hat den Rechtssand Dezember 2008 und wird nicht mehr aktualisiert. Möglicherweise entspricht er in einzelnen Punkten deshalb nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand.
Am hat der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt, das die Attraktivität des Standortes Deutschland für Unternehmen durch eine Reihe von steuerlichen Entlastungen erhöhen bzw. erhalten soll und die Besteuerung privater Kapitalerträge durch Einführung einer Abgeltungsteuer mit Wirkung ab 2009 reformiert. Die steuerlichen Entlastungen werden durch Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage weitgehend gegenfinanziert.
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz dargestellt.
Hörster/Merker, „Der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008”, NWB 2007 S. 1021 ff.
Vertiefend siehe dazu:
NWB Online-Seminar Aufzeichnung Abgeltungsteuer 2009
Oestreicher, „Unternehmensbesteuerung 2008: Neue Wege gehen”, 2008
II. Steuerliche Entlastungen für Unternehmen
1. Körperschaftsteuer
Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sinkt die Tarifbelastung bei der Körperschaftsteuer von derzeit 25 v.H. auf 15 v.H. De...