Grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung bei Anteilsabtretung nach Grundstückskaufvertrag und Auflassung mit der Gesellschaft,
aber vor deren Eintragung im Grundbuch
Leitsatz
1) Ein Grundstück "gehört" bereits einer Gesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG, deren Anteile sich in einer Hand vereinigen,
wenn zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung schon Kaufvertrag und Auflassung zugunsten der Gesellschaft wirksam erklärt worden
sind. Auf die für den Eigentumsübergang erforderliche Eintragung ins Grundbuch kommt es nicht mehr an.
2) Es ist spielt für die Grunderwerbsteuerpflicht keine Rolle, wenn die auf das inländische Grundstück bezogenen Verträge
vor einem niederländischen Notar geschlossen werden.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1895 Nr. 23 CAAAC-51169
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FG Münster, Urteil v. 26.04.2007 - 8 K 1069/04 GrE
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