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FG Köln Urteil v. - 10 K 2341/01

Gesetze: EStG § 62 Abs 2, EStG § 52 Abs 61a S 2

Kindergeld

Zulässigkeit, Auslegung § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. JStG 1996, Anwendung § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. AuslAnsprG

Leitsatz

1.) Eine Klage, mit der die Verurteilung der Behörde zur Gewährung von Kindergeld begehrt wird, ist auch für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung zulässig (gegen , EFG 2006, 751).

2.) § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des JStG 1996 ist vor dem Hintergrund des , 5/97 und 6/97, BVerfGE 111, 160) zu § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. des 1. SKWPG vom (BGBl. I 1993, 2353) entgegen seinem Wortlaut dahin auszulegen, dass der Ausschluß von Ausländern von der Kindergeldberechtigung nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten.

3.) Die durch § 52 Abs. 61a S. 2 EStG angeordnete rückwirkende Anwendung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG durch das AuslAnsprG vom (BGBl. I 2006, 2915) zum auf noch nicht bestandskräftig festgesetzte Kindergeldansprüche ist verfassungsrechtlich unzulässig (gegen ).

Fundstelle(n):
PAAAC-51156

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FG Köln, Urteil v. 10.05.2007 - 10 K 2341/01

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