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Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften
Anmerkungen zu IDW RS HFA 18
Der HFA des IDW hat am die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 18) verabschiedet (Volltext in BBK 15/2007 F. 12 S. 6987 in diesem Heft). Im Folgenden werden – neben Erläuterungen zu IDW RS HFA 18 (nachfolgend kurz: RS 18) – einzelne Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben (die in Klammern gesetzten Textziffern beziehen sich jeweils auf RS 18). Dabei wird auf die im Mittelstand häufig anzutreffende Rechtsform der GmbH & Co. KG abgestellt.
I. Zugang und Ausweis der Beteiligung
In der Praxis stellen sich häufig Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit Anteilen an Personenhandelsgesellschaften. Zu den Personenhandelsgesellschaften gehören alle Gesellschaften des HGB, insbesondere die OHG und die KG (die GbR gehört zwar zu den Personengesellschaften, nicht aber zu den Personenhandelsgesellschaften, da sie nicht im HGB geregelt ist).
Bei einem Anteil an einer Personenhandelsgesellschaft handelt es sich aus Sicht des Gesellschafters regelmäßig um eine Beteiligung i. S. des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB, die dauernd dem S. 812Geschäftsbetrieb dienen soll. Der Ausweis der Anteile erfolgt daher im Anlagev...