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Rentenversicherung | Kindererziehungszeiten bei Wechsel in ein Versorgungswerk
Einer der wenigen Nachteile der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, dass Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt werden. Das Hessische LSG hat nun entschieden, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten auch dann vollständig anerkannt werden müssen, wenn Mutter oder Vater vor Ablauf der dreijährigen Kindererziehungszeit in ein Versorgungswerk wechseln (). Im konkreten Fall war eine Rechtsanwältin nach anderthalb Jahren Kindererziehungszeit Pflichtmitglied im Anwaltsversorgungswerk geworden und hatte sich von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Gleichzeitig beantragte sie bei der Deutschen Rentenversicherung, ihr die Kindererziehungszeiten in voller Höh...