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Bilanzierung | Anwendung des Wertaufholungsgebots auf unter Buchwertfortführung getauschte Beteiligungen
Das NWB ZAAAC-50402 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird eine Beteiligung nach einer Teilwertabschreibung unter (auf das sog. Tauschgutachten des BFH gestützter) Fortführung des Buchwerts gegen die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft getauscht, ist für die Bemessung der Anschaffungskosten der erhaltenen Beteiligung im Rahmen des steuerlichen Wertaufholungsgebots auf die historischen Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung und nicht auf den fortgeführten Buchwert abzustellen. (2) Das Wertaufholungsgebot ist auch insoweit verfassungsgemäß, als es vor dem Zeitraum seines Inkrafttretens eingetretene Teilwertsteigerungen erfasst. – Anmerkung: Der Senat hat mehrere interessante Rechtsfragen als nicht entscheidungserheblich offen gelassen. Offen blieb...