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Einkommensteuer | Gutachterkosten bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses als Werbungskosten
Vom Erbbaurechtsverpflichteten bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses zu tragende Gutachterkosten für die Ermittlung der Entschädigung nach § 27 Abs. 1 ErbbauV sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (, nv NWB LAAAC-49135).