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Organisierte Kanutouren im Rahmen von schulischen Projekten
Leistungen eines Unternehmers aus Kanutouren, die von ihm organisiert werden und im Rahmen von Projektwochen von Schulen stattfinden, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Eine „Aufnahme” i. S. des § 4 Nr. 23 UStG ist nicht gegeben, wenn nicht der Veranstalter, sondern die die Schülergruppe begleitenden Lehrer die Gesamtverantwortung für die Tour übernommen haben.