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FG München 14.02.2006 10 K 463/06, NWB direkt 31/2007 S. 6
Ausbau der Dachgeschosswohnung keine Herstellung einer neuen Wohnung
Der Ausbau eines Dachgeschosses führt mangels Abgeschlossenheit nicht zur Herstellung einer neuen Wohnung i. S. des § 2 Satz 1 EigZulG, wenn die Dachgeschossräume nur über den zur Erdgeschosswohnung gehörenden Flur erreichbar sind.