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Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Der Nachweis der Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken wird nicht durch die Meldebestätigung der Gemeinde geführt, wenn eine Reihe von anderen Indizien gegen eine solche Nutzung sprechen (hier insbesondere: kein Nachweis über Beendigung eines bisher hinsichtlich der Wohnung bestehenden Mietverhältnisses; kein Nachweis über im Zusammenhang mit der Eigennutzung angefallenen Strom-, Gas-, Müll-, Wasser-, Abwasser-, Telefonkosten).