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Ausnahmen von steuerschädlicher Verwendung eines Darlehens
Die zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch Auszahlung des mit der Lebensversicherung abgesicherten Darlehens auf ein privates Girokonto des Steuerpflichtigen ist steuerunschädlich, wenn dies lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung ist. Liegt die verzögerte Begleichung von Anschaffungsnebenkosten nicht in der Einflusssphäre des Steuerpflichtigen, wirkt nicht steuerschädlich, dass zwischen dem Eingang und der Abbuchung des Betrags mehr als 30 Tage vergehen.