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BFH 04.04.2001 II R 57/98

Grunderwerbsteuer; | Umwandlung einer GmbH in GbR und gleichzeitige Grundstücksübertragung auf andere Gesamthand (§ 6 GrEStG 1983)

Wird eine GmbH mit Grundbesitz in eine GbR umgewandelt und nachfolgend ein Grundstück auf eine mit der GbR gesellschafteridentische KG übertragen, ist die GrESt-Begünstigung des § 6 Abs. 3 gemäß Abs. 4 Satz 1 GrEStG ausgeschlossen, wenn die Gesellschafter der GbR ihre durch Umwandlung erlangten Anteile innerhalb von fünf Jahren vor dem Erwerbsvorgang erhalten haben. Die Zeit ihrer Beteiligung an der GmbH kann den Gesellschaftern nicht fiktiv als Beteiligung an der GbR angerechnet werden; die Fünfjahresfrist des § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG beginnt erst mit Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister (). Eine Person hält einen ,,Anteil'' i. S. des § 6 GrEStG an einer grundbesitzenden Gesamthand nur, wenn sie am Vermögen der Gesamthand unmittelbar beteiligt ist. Die Vorschrift bezweckt, den Grun...BStBl 1985 II S. 714

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