Ausübung des Optionsrechtes bei übertragenen Grundstücken durch schlüssiges Verhalten
Leitsatz
Bei der Veräußerung verpachteter Gewerbeimmobilien unter Fortführung des Pachtvertrages durch den Erwerber liegt eine nicht
steuerbare Geschäftsveräußerung vor.
Die Veräußerung eines von mehreren Mietgrundstücken mit den Mietverträgen stellt regelmäßig die Veräußerung eines gesondert
geführten Betriebes (Teilbetriebs) dar.
Bei Vorliegen einer Teilbetriebsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG tritt der Erwerber in die Rechtsstellung des Veräußerers
hinsichtlich eines ausgeübten Optionsrechts nach § 9 Abs. 1 UStG ein.
Verlangt der Rechtsnachfolger in Kenntnis des Nutzungsvertrages und damit auch in Kenntnis der Optionsausübung die Überweisung
des Mietzinses zuzüglich der Umsatzsteuer ist darin eine Option zur Umsatzsteuerpflicht durch schlüssiges Verhalten zu sehen.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 32/2007 S. 2726 OAAAC-50556
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 17.04.2007 - 6 V 2655/06
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