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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 322/05

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6

Eigenverbrauchsbesteuerung bei Aufwendungen für den Betrieb einer Segelbootvercharterung

Leitsatz

  1. Eigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG liegt vor, wenn ein Unternehmer Aufwendungen tätigt, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen.

  2. Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst ausdrücklich „Aufwendungen für …Segelyachten”.

  3. Die Einschränkung in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG, nach der das Abzugsverbot nicht gilt, soweit die in den Nrn. 2 bis 4 bezeichneten Zwecke Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung sind, ist nicht einschlägig, wenn die Yachtvercharterung nicht mit Überschusserzielungsabsicht betrieben wird.

  4. Die Festsetzung des Eigenverbrauchs verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAC-50532

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.01.2006 - 5 K 322/05

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