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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2146/06

Gesetze: EigZulG § 5 Satz 2 i. d. F. des HBeglG 2004 EStG § 2 Abs. 2EStG §26 Abs. 2 Satz 2 EStG § 26aEStG § 26b

Verfassungskonforme Auslegung des § 5 Satz 2 EigZulG bei getrennter Veranlagung von Eheleuten im Erstjahr

Leitsatz

Nach dem Wortlaut und der Systematik des § 5 Satz 2 EigZulG i. d. F. des HBeglG 2004 und seiner verfassungskonformen Auslegung, die infolge der Verletzung des besonderen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG geboten ist, verbleibt es wie bei dem bis zum gültigen § 5 EigZulG dabei, dass im Fall der getrennten Veranlagung von Ehepaaren im Erstjahr der Ehepartner, dessen Summe der positiven Einkünfte im Erst- und Vorjahr unterhalb von 70.000,- € liegt, für seinen Miteigentumsanteil am Förderobjekt einen anteiligen Anspruch auf die Gewährung der Eigenheimzulage hat.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2007 S. 2725
IAAAC-50519

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.07.2007 - 5 K 2146/06

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