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Wolfgang Graf, Arnold

Steuerrecht aktuell 2/2007

Unternehmensteuerreform– Konsolidierter Gesetzestext mit Materialien– Praktische Umsetzung und GestaltungenNeueste Entwicklungen im Steuerrecht– Praxisrelevante EuGH-, BVerfG-, und FG-Entscheidungen– Aktuelle Verfügungen und Erlasse

1. Aufl. 2007

ISBN der Online-Version: sta0702
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-56944-9

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Dokumentvorschau
Steuerrecht aktuell 2/2007 (1. Auflage)

Teil F: Beratung bei Alterseinkünften

I. Gesetzgebung

Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben: Für den Bereich der Alterseinkünfte ist über keine aktuelle Gesetzesänderung und keine konkreten Gesetzesvorhaben zu berichten.

II. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Berechnung des Altersentlastungsbetrags

Bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrags außer Betracht bleibende Einkünfte: Das (NWB DokID: NWB SAAAC-46798) lautet:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ermittlung des Altersentlastungsbetrages gem. § 24a EStG Folgendes:

Nach § 24a Satz 2 EStG bleiben insbesondere Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG und Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrages außer Betracht. Zu diesen Versorgungsbezügen i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG zählen auch sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG, auf die § 19 Abs. 2 EStG wegen der Regelung des § 52 Abs. 34c EStG anzuwenden ist. Zu den Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG gehören auch sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a EStG (bis : § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG), auf die § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG Anwendung findet.

→ Hinweis

Keine Berücksichtigung von Versorgungsbezügen und Leistungen aus Pension...