Steuerrecht aktuell 2/2007
1. Aufl. 2007
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Teil F: Beratung bei Alterseinkünften
I. Gesetzgebung
Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben: Für den Bereich der Alterseinkünfte ist über keine aktuelle Gesetzesänderung und keine konkreten Gesetzesvorhaben zu berichten.
II. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Berechnung des Altersentlastungsbetrags
Verwaltungsanweisungen: Einkünfte, die bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrags gem. § 24a Satz 2 EStG außer Betracht bleiben, NWB DokID: NWB SAAAC-46798.
Bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrags außer Betracht bleibende Einkünfte: Das (NWB DokID: NWB SAAAC-46798) lautet:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ermittlung des Altersentlastungsbetrages gem. § 24a EStG Folgendes:
Nach § 24a Satz 2 EStG bleiben insbesondere Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG und Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrages außer Betracht. Zu diesen Versorgungsbezügen i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG zählen auch sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG, auf die § 19 Abs. 2 EStG wegen der Regelung des § 52 Abs. 34c EStG anzuwenden ist. Zu den Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG gehören auch sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a EStG (bis : § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG), auf die § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG Anwendung findet.
Keine Berücksichtigung von Versorgungsbezügen und Leistungen aus Pension...