Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei bei fehlendem Bemühen, die Ursachen langjähriger Verlusten zu ermitteln
Leitsatz
Aus einer objektiv negativen Gewinnprognose kann ohne weiteres widerlegbar gefolgert werden, dass der Steuerpflichtige auch
subjektiv keinen Totalgewinn erzielen will, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet
ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu
dienen.
Fehlendes Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, spricht dafür, dass ein
Steuerpflichtiger langjährige stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen
hat sowie gegen seine Gewinnerzielungsabsicht.
Für die Annahme einer ernsthaften, auf die Erzielung von Gewinnen gerichteten, wirtschaftlichen Betätigung reicht es nicht
aus, wenn zunächst quasi ins Blaue hinein erhebliche Investitionen getätigt werden, ohne dass die lediglich auf Vermutungen
fußende Geschäftsidee zuvor auf ihre Tragfähigkeit hin in irgendeiner Weise überprüft worden ist.
Fundstelle(n): LAAAC-50505
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 16.04.2007 - 2 V 584/07
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