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FG München Beschluss v. - 5 V 1112/07

Gesetze: FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 114, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1

Anwaltskanzlei

Beschlagnahme

Mandantenakten

Leitsatz

1. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme im Rahmen von Durchsuchungen bei Banken ist der Finanzrechtsweg eröffnet, wenn sich ein Rechtsanwalt gegen die Beschlagnahme von Mandantenakten wehren will, weil er deren steuerliche Auswertung zum Nachteil seiner Mandanten verhindern will.

2. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung der Beschlagnahme von Mandantenakten setzt voraus, dass glaubhaft gemacht wird, dass sowohl der Grundsatz der Verhältnismüßigkeit verletzt wurde als auch die Verfahrensgestaltung unangemessen im Sinne einer übermäßigen Datenerhebung war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-EN Nr. 785/2007 (Rechtsweg bei Beschlagnahme von Akten)
HAAAC-50502

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Beschluss v. 05.06.2007 - 5 V 1112/07

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