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Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat am das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz mit folgenden Punkten einstimmig verabschiedet:
Freistellung der Existenzgründer von statistischen Meldepflichten in den ersten drei Jahren;
Beschränkung auf maximal drei statistische Stichprobenerhebungen pro Jahr bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten;
Erleichterungen im Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz;
Wegfall von Genehmigungspflichten im Preisangaben- und Preisklauselgesetz;
Verbesserte und wirksamere Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur;
Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht;
Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes und der Blindenwarenvertriebsverordnung;
Änderung des IHK-Gesetzes: ab sollen die IHKs ihr Rechnungswesen und den JA nach den Grundsätzen der Doppik durchführen;
Deregulie...