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Gründungszuschuss der Arbeitsagentur auf Antrag verlängern
Seit dem vergangenen Jahr erhalten Personen, die aus der Arbeitslosigkeit eine Existenz gründen, den sog. Gründungszuschuss, der neun Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird. Dieser ersetzt die bis dahin geltenden Förderungen der Ich-AG sowie des Überbrückungsgeldes (vgl. Sie hierzu auch BBB 7/2006 S. 198). Was die wenigsten wissen: Die Zahlung des Gründungszuschusses kann auf Antrag um sechs Monate verlängert werden. Dann erhalten Existenzgründer monatlich einen Pauschalbetrag von 300 €. Allerdings weisen die Arbeitsagenturen nicht ausdrücklich auf diese Regelung hin, da auf die Verlängerung kein Rechtsanspruch besteht. Die Entscheidung für die Förderung liegt in deren jeweiligem Ermessen. Im Antrag auf Verlängerung werden folgende Informationen abgefragt:
Änderungen seit dem er...