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BFH 4.4.2007 I R 110/05, IWB 14/2007 S. 1179

Doppelbesteuerung | Progressionsvorbehalt bei abkommensrechtlich steuerfreien Einkünften einer im Sitzstaat als juristische Person behandelten ausländischen Personengesellschaft

▶ Beschluss: (1) Einkünfte aus der Beteiligung an einer gewerblich tätigen ausländischen Personengesellschaft (hier: KG tschechischen Rechts), die nach Maßgabe eines DBA in Deutschland steuerfrei sind, sind auch dann als dem Progressionsvorbehalt unterliegende gewerbliche Einkünfte der inländischen Gesellschafter anzusehen, wenn die ausländische Personengesellschaft in dem anderen Vertragsstaat als dem Sitzstaat der Gesellschaft als juristische Person besteuert wird. (2) Die gesonderte und einheitliche Feststellung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO) kann mit einer Feststellung steuerpflichtiger inländischer Einkünfte (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) verbunden werden.

▶ Hinweis: Streitig war, ob Einkünfte aus der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, die im Sitzstaat als juristis...

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