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Entwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlagV)
Das BMF hat von seiner im neuen § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG enthaltenen Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Gebrauch gemacht. Der Entwurf der Verordnung ist dem BDI zur Stellungnahme zugeleitet worden. Ziel der Rechtsverordnung ist es, zu einer einheitlichen Rechtsanwendung durch Steuerpflichtige und Finanzbehörden beizutragen. In der Begründung zu der insgesamt vier Paragraphen umfassenden Verordnung heißt es weiter, dass die Ermächtigung zunächst nur für Fälle von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen ausgeschöpft wird, um für diesen Bereich Rechtssicherheit und Klarheit zu erlangen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Ermächtigung des § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG in vollem Umfang genutzt werden, um im Bereich der internationalen Verrechnungspreise zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beizutragen. So soll ein größeres Maß an Rechtssicherheit gewonnen werden.
§ 1 FVerlagV bestimmt in insgesamt sieben Absätzen die Begriffe Funktion, Funktionsverlagerung, Funktionsverdoppelung, Transferpaket, Gewinnpotenzial und Wesentlichkeit immaterieller Wirtschaftsgüter und Vorteile im Fall von Funktionsverlagerungen. In § 2 FVerlagV ist in ...