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Einspruch gegen Vollabhilfebescheid
BFH stellt Zulässigkeitsvoraussetzungen klar
Der BFH hatte sich in seiner Entscheidung v. - XI R 47/05 mit der Frage zu beschäftigen, ob der Einspruch gegen einen im Einspruchsverfahren ergangenen Vollabhilfebescheid statthaft ist. Er kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher Abhilfebescheid wirksam mit dem Einspruch angefochten und somit ein neues und zulässiges Einspruchsverfahren begründet werden kann. Die Einspruchsmöglichkeit besteht, da es sich bei dem Abhilfebescheid nicht um einen Einspruchsbescheid handelt. Allerdings ist das Vorliegen einer Beschwer auch dann Verfahrensvoraussetzung.
Statthaftigkeit des Einspruchs
Der Einspruch ist nach § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO statthaft gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten. Zu diesen Verwaltungsakten gehört auch ein geänderter Einkommensteuerbescheid, der während eines Einspruchsverfahrens erlassen wird und dem Einspruch gegen den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid voll abhilft. Ein Vollabhilfebescheid kann nach Auffassung des BFH nicht unter § 348 Nr. 1 AO subsumiert werden. Nach dieser Vorschrift ist der Einspruch gegen Einspruchsentscheidungen gem. § 367 AO nicht statthaft.
Ein Vollabhilfebescheid steht zwar einer Einspruchsentscheidung insofern gleich, als beide das Einspruch...