Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen
Die Einkommensteuer stellt grundsätzlich weder Werbungskosten noch Betriebsausgabe dar, sondern ist ausschließlich der einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre zuzuordnen. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Einkommensteuerschuld angefallenen Schuldzinsen. Diese teilen das rechtliche Schicksal der Einkommensteuer, d. h. sie zählen ebenfalls zur einkommensteuerrechtlich irrelevanten Privatsphäre.