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FG München 06.10.1999 13 V 1061/99
Einkommensteuer; | verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 EStG)
In einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung hat das ernstliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG geäußert insoweit, als der WK-Abzug für eine aus beruflichem Anlaß begründete doppelte Haushaltsführung auch dann auf zwei Jahre begrenzt ist, wenn eine dienstliche Anordnung zwei Jahre überschreitet und gleichwohl die Residenzpflicht im Bereich des anordnenden Bundeslandes fortbesteht (Verstoß gegen den Gleichheitssatz).