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Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt
Liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Bilanzierungsfrage vor, ist jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als richtig anzusehen. Eine von der gewählten Bilanzierung abweichende erstmalige Rechtsprechung zu der Bilanzierungsfrage führt dann nicht zur Unrichtigkeit der Bilanz und rechtfertigt folglich keine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG.