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FG Münster 25.04.2006 12 K 3598/04 E, NWB direkt 30/2007 S. 3
Verteilung der Feststellungslast
Eine gesetzliche Regelung über die Verteilung der Feststellungslast existiert nicht. Der Steuerpflichtige trägt die Last für alle Tatsachen, die den Steueranspruch einschränken, nicht nur für die Steuerermäßigungen.