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BMF 10.07.2007 IV B - S 1983/07/0001, NWB 30/2007 S. 230

Einkommensteuer | Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister als REIT-AG

Nach dem NWB UAAAC-50071 gilt bezüglich des Verfahrens und der Anforderungen zur erstmaligen Gewährung der Steuerbefreiung, auch bei Äußerungen gegenüber den Handelsregistergerichten, Folgendes: REIT-Aktiengesellschaften sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung tritt zu Beginn des Wirtschaftsjahrs ein, in dem die Gesellschaft in das Handelsregister unter einer den Anforderungen des § 6 REITG entsprechenden Firma eingetragen wird (§ 17 Abs. 1 REITG). Da die für die Eintragung als REIT-Aktiengesellschaft notwendigen Unterlagen (Satzung der Gesellschaft und Nachweis der Zulassung zum Börsenhandel) dem Handelsregister zur Prüfung vorgelegen haben, kann die Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung im Zeitraum...

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