Prozesskostenhilfe bei Kindergeldstreit wegen Versagung des Kindergelds von Januar 2005 - Mai 2006 bei einer der gem. § 25
Abs. 3-5 Aufenthaltsgesetz vergleichbaren Aufenthaltsbefugnis
Leitsatz
Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Geltungsbereich des BKGG aufhalten und auf unbestimmte Zeit nach den §§
51, 53, oder 54 AuslG nicht abgeschoben werden dürfen, haben noch nach der bis zum gültigen Kindergeldregelung
des § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG für den Zeitraum von Januar 2005 - Mai 2006 einen Anspruch auf Kindergeld. Insoweit ist auch Prozesskostenhilfe
zu bewilligen.
Fundstelle(n): TAAAC-49919
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 27.04.2007 - 8 K 4071/06 Kg (PKH)
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