Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte bei Erhalt einer Freifahrtsberechtigung mit Verkehrsmitteln
des Arbeitgebers
Leitsatz
1. Wenn ein Arbeitnehmer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich mit dem
eigenen PKW durchgeführt hat, führt die auf seiner
Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreie Arbeitgeberleistung eingetragene
Freifahrtsberechtigung für die Verkehrsmittel der BVG nicht zu einer
Kürzung seines Werbungskostenabzugs (Ausführungen zum
Anwendungsbereich von § 3c Abs. 1 EStG).
2. Die Lohnsteuerbescheinigung entfaltet im Hinblick auf die
Anwendung der Vorschrift des § 3c Abs. 1 EStG keine Bindungswirkung,
sondern hat lediglich die Funktion eines Beweismittels.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 138 Nr. 3 EFG 2007 S. 1314 Nr. 17 CAAAC-49903
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 03.05.2007 - 8 K 1460/05 B
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