Zeitpunkt der Nutzung eines Körperschaftsteuer-Guthabens,
wenn eine Auschüttung durch eine Tochter-Gesellschaft im selben
Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet wird
Leitsatz
Entsteht ein
Körperschaftsteuerguthaben durch die sog. Nachsteuer und handelt es sich
um eine Vorwegausschüttung für das laufende Jahr, so kann dieses
Körperschaftsteuerguthaben bereits für die
Körperschaftsteuerveranlagung des Veranlagungszeitraums der
„doppelten”) Ausschüttung genutzt werden. Entgegen der
Auffassung der Finanzverwaltung (
BStBl 2003 I S. 575, Tz. 40) setzt der im
Veranlagungszeitraum 2002 geltende Wortlaut des
§ 37 Abs. 2 KStG
nicht die vorhergehende, zum Ende des Vorjahres, erfolgte gesonderte
Feststellung voraus.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1271 Nr. 16 SAAAC-49902
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