FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 9184/06 B EFG 2007 S. 1323 Nr. 17
Gesetze: EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1EStG 2002 § 4 Abs. 4EStG 2002 § 12 Nr. 1 S. 2EStG 2002 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1EStG 2002 § 9 Abs. 5
Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung der Wahl des Steuerpflichtigen in den Personalrat als Werbungskosten
Leitsatz
1. Ausgaben eines Finanzbeamten und Gewerkschaftsmitglieds für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung seiner Wahl in den
Personalrat sind als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit anzuerkennen.
2. Werbungskosten sind über den Wortlaut von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung
und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Der Werbungskostenbegriff
ist insofern deckungsgleich mit dem Begriff der Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 EStG.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 15/2007 S. 797 EFG 2007 S. 1323 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3508 IAAAC-49901
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.03.2007 - 7 K 9184/06 B
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