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Insolvenzrecht | Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen gegen Anfechtungsgegner aus anderem Mitgliedstaat
Der ) hat dem EuGH die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, nach der Europäischen Insolvenzverordnung international zuständig sind, und falls dies zu verneinen ist, ob die Insolvenzanfechtungsklage unter die Bestimmung des Art. 1 Abs. 2 lit. b der Europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) fällt. Im Streitfall hatte die spätere Insolvenzschuldnerin unmittelbar vor Stellung des...