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Künstlersozialabgabe
Intensivierte Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht ab Mitte 2007
Vor Einführung der Künstlersozialversicherung fehlte selbständigen Künstlern und Publizisten häufig eine soziale Absicherung; sie waren im Notfall auf die Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen. Seit 1983 sind selbständige Künstler und Publizisten durch die Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Die Zahl ihrer Versicherten beträgt mittlerweile 150 000. Mit Inkrafttreten der Dritten Novelle der Künstlersozialversicherung zum erfolgt eine Intensivierung von Erfassung und Prüfung potenzieller Abgabepflichtigen. Statt bisher um die zehn Prüfer der Künstlersozialkasse werden nunmehr ca. 3 600 Prüfer der Deutschen Rentenversicherung für eine flächendeckende Kontrolle sorgen. Vielen Unternehmen war bisher gar nicht bekannt, dass nicht nur die klassischen Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen, sondern u. a. auch alle Unternehmen, die Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich selbständige Künstler oder Publizisten einsetzen.
I. Inhalt der Neuregelung
Die Versichertenzahlen und damit der Finanzbeda...