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Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind. Vermögensverfall wird vermutet, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet wurde. Diese Vermutung ist widerlegbar. Allein die Möglichkeit, in Zukunft als angestellter Steuerberater zu sein, genügt nicht, den Entlastungsbeweis zu führen, dass Interessen der Auftraggeber trotz Vermögensverfalls nicht gefährdet sind.