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Grenzüberschreitende Einbringung von Beteiligungen
Sog. doppelte Buchwertverknüpfung gemeinschaftsrechtswidrig?
Mit dieser Vorlagefrage v. hat sich der BFH an den EuGH gewandt. Nach § 20 UmwStG 1995 kann eine Beteiligung als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert – also „steuerneutral” – eingebracht werden, wenn sowohl die einbringende wie die aufnehmende Gesellschaft den Vorgang zu eben diesem Buchwert erfassen und die aufnehmende Gesellschaft im Endergebnis als Mehrheitsgesellschafterin dasteht. § 23 dehnt die Regelung auf Vorgänge innerhalb der EU in Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie aus. Schließlich beinhaltet § 26 Abs. 2 UmwStG eine 7-jährige Veräußerungssperre für beide Beteiligten, um die missbräuchliche Einbringung zur Ermöglichung eines steuerfreien Verkaufs der Anteile nach dem jeweiligen DBA zu verhindern.
Streitfall
Im Jahre 2000 brachte eine inländische AG ihre Mehrheitsbeteiligung an einer inländischen GmbH als Sacheinlage auf das Grundkapital einer französischen S.A. ein. Steuerneutral setzte sie die neu erworbenen französischen Aktien zum Buchwert der hingegebenen Beteiligung an. Die französische Gesellschaft nahm hingegen die eingebrachte Beteiligung zum Verkehrswert auf. Das Finanzamt versagte der AG den Buchwertansatz und verlangte die Verbuchung des Vo...